Mietrecht Haustiere
Außerdem kommt es durch die haustierhaltung nicht selten zu schäden an der mietwohnung.
Mietrecht haustiere. Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist.
Da liegt es doch eigentlich nahe dass sie auch zusammen wohnen. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Laut mietrecht gehören haustiere wie katzen und hunde nicht zu den kleintieren.
Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Der hund ist angeblich der beste freund des menschen. Bei hunden katzen und exotischen tieren wird das ganze schon komplizierter. Die freundschaft beider spezies hat eine lange geschichte.
Ein generelles haustier oder hundeverbot in der mietwohnung ist nicht zulässig klauseln die die erlaubnis des vermieters einfordern hingegen schon. Kleintieredürfen mieter auch ohne erlaubnis des vermieters halten. Das sollten mieter zur tierhaltung in der mietwohnung wissen. Zugegeben keine leichte aufgabe.
Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Einen hund in der wohnung zu halten trotz bestehenden verbot kann zur kündigung führen. Haustierhaltung in der mietwohnung beim häufig emotionalen thema tierhaltung kommt es immer wieder zum streit zwischen mietern und vermietern. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung.
Haustier ist nicht gleich haustier vor allem nicht im mietrecht.